Datenschutz – ein Thema, das jedes Unternehmen betrifft!

In der Europäischen Union gelten für Unternehmen und Institutionen die EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), die Landesdatenschutzgesetze oder der kirchliche Datenschutz. Betroffen sind grundsätzlich alle Unternehmen und Institutionen, in denen personenbezogene Daten elektronisch und/oder auf Papier gespeichert und verarbeitet werden – also z.B. auch Arztpraxen, Apotheken, Steuerberater, Handwerksbetriebe oder Vereine.

Die Datenschutz-Anforderungen sind streng, und das unabhängig von der Größe des Unternehmens. Sie gelten vom Ein-Mann-Betrieb bis zur Aktiengesellschaft mit Tausenden von Beschäftigten. Ein ganzheitliches Datenschutzkonzept stellt sicher, dass diese Anforderungen erfüllt werden.

Gesetzlich vorgeschrieben ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, sobald zehn oder mehr Mitarbeiter personenbezogene Daten verarbeiten. Sind weniger als zehn Mitarbeiter mit der Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt, empfiehlt sich trotzdem, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Das erleichtert für das Unternehmen die ggf. erforderlichen Abstimmungen mit den zuständigen Behörden.

Wichtig ist das Datenschutzkonzept auch für Lieferanten und Partner von Großunternehmen. Denn Großunternehmen legen auf die Einhaltung von Compliance-Regeln auch bei ihren Zulieferern großen Wert. Wo Compliance gefordert ist, wird Datenschutz geprüft.

hilt evolution überprüft Ihr Datenschutzniveau und erstellt eine Auswertung, aus der Sie sofort sehen können, wo Sie die gesetzlichen Vorgaben bereits erfüllen und wo noch Handlungsbedarf besteht. Wir entwickeln einen pragmatischen Maßnahmenplan und übernehmen auch die gesetzeskonforme Schulung der betreffenden Mitarbeiter. Wir unterstützen Sie dabei, den Datenschutz wie vorgeschrieben laufend zu optimieren.